Sprechfunkzeugnisse

Seit Januar 2003 gibt es für die Binnen- und Seefahrt unterschiedliche Sprechfunkzeugnisse. Für die Fahrt auf Binnenschifffahrtsstraßen benötigt man nunmehr das UKW-Sprechfunkzeugnis Binnen (UBI). Für die Seefahrt gibt es inzwischen vier Sprechfunkzeugnisse, zwei davon für die (ausrüstungspflichtige) Berufsschifffahrt, zwei davon für die (nicht ausrüstungspflichtige) Sportschifffahrt.

Wer nur Binnenfahrt betreibt hat es jetzt einfacher, denn wer ein UBI erwerben möchte, braucht nichts mehr über die funktechnische Ausrüstung, die möglichen Vorkommnisse und Regeln in der Seeschiffahrt lernen. Unterricht und Prüfung befassen sich ausschließlich mit den Belangen der Binnenschifffahrt, den Funkverkehr zwischen Schiffen, mit Schleusen, Häfen und Revierzentralen.

Immer wieder werden wir gefragt, ob auf einer Jacht in der Binnenfahrt ein Funkgerät - und damit ein Sprechfunkzeugnis - erforderlich sei. Die Antwort: Es kommt drauf an! Wer nur Wasserskiläufer schleppen oder mit einem Jet-Ski fahren will, braucht ebenso wenig ein Boot mit Sprechfunk wie der Angler, der innerhalb seiner Staustufe zum Fischfang fährt. Wer aber mit einer Jacht "richtige" Fahrten unternimmt, schleusen oder aus einem Jachthafen ins schlecht oder nicht einsehbare Fahrwasser einlaufen will, wer mit einer größeren Jacht die Krümmungen enger Fahrwasser sicher nehmen will, der sollte ein UKW-Sprechfunkgerät besitzen - und muss damit auch UBI besitzen. Ein Handy kann Sprechfunk nicht ersetzen, da andere Fahrzeuge mit Handy weder gehört noch angesprochen werden können. Schleusen und Häfen könnte man zwar auch mit Handy erreichen, weitere Anweisungen durch Schleusen- oder Hafenmeister erhält aber über Handy nicht. Zur Klärung unübersichtlicher Verkehrslagen, zu Vermeidung gefährlicher Situationen und zur Erlangung rascher Hilfe in Notfällen ist also auch in der Binnenschifffahrt das UKW-Sprechfunkgerät unverzichtbar.

Der Kurs zum UBI umfasst u.a. Fernmelderecht, praktische Verkehrsabwicklung, Not- Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr in der Binnenfahrt, Kenntnis von wichtigen Kanälen und Frequenzen und ein wenig Technik.

Für die Sportschifffahrt im Bereich der Seefahrt gibt es zwei Sprechfunkzeugnisse: Das Short Range Certificate (SRC) und das Long Range Certificate (LRC). Das SRC berechtigt zum Berieb von UKW-Sprechfunkstellen und UKW-Anlagen des GMDSS (= Global Maritime Distress and Safety System), das LRC berechtigt zum Betrieb aller Sprechfunk- und GMDSS-Anlagen (also auch auf Grenzwellen und Kurzwellen, die eine viel weitere Reichweite haben als UKW).

Das GMDSS ist ein System, das bei Notfällen gewährleistet, dass über alle zur Verfügung stehenden Systeme - Sprechfunk, Küsten- und Seefunkstellen, Satelliten und Luftfahrzeuge, Radarstransponder und Funkbojen - weitgehend automatisch alle erforderlichen Informationen verbreitet werden. Zentrales Gerät ist dabei das DSC, ein Codier- und Decodiergerät, das im Notfall automatisch sendet, die Sendungen wiederholt und über ein gekoppeltes GPS-Gerät ständig die aktuelle Position weiterleitet. Dieses Gerät kann aber noch sehr viel mehr; Es ermöglicht gezielt Sendungen an bestimmte Schiffe, Gruppen von Schiffen, man kann mit ihm Küstenfunkstellen erreichen und sich ins Telefonnetz einwählen. Warnungen, Sicherheits- und Notmeldungen werden digital gesendet (das erhöht die Reichweite gewaltig!) und erscheinen schriftlich auf den Displays aller Schiffe, Luftfahrzeuge und Küstenfunkstellen. Sprachschwierigkeiten, wie sie bisher an der Tagesordnung waren, gibt es damit nicht mehr.

Dieses System stellt ohne Zweifel eine Verbesserung der Sicherheit aller Seefahrer dar.

Ab dem Jahr 2005 bieten wir sowohl das Short Range Certificate (SRC), wie auch das Long Range Certificate (LRC) an. Wie das SRC für den Sportküstenschifferschein, so ist das LRC ab 2008 gesetzliche Voraussetzung für den Erwerb des Sportsee- und des Sporthochseeschifferscheins und Inhaber des SSS oder SHS müssen das LRC erwerben, wenn ihr Schein weiterhin seine Gültigkeit für die gewerbliche Nutzung behalten soll.

Der Kurs umfasst unter anderem:
1. Gesetzeskunde (Fernmelde-, Fernmeldeanlagengesetz)
2. Fehlerfreie Aufnahme, Formulierung und Abgabe von Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache
3. Abwicklung von Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr
4. Praktische Verkehrsabwicklung (Anruf, Funkverkehr)
5. Fehlerfreie Bedienung des DSC-Codierers und des UKW-Sprechfunkgeräts
6. Kenntnisse der Ausrüstung und Geräte des GMDSS (INMARSAT und COSPAS-SARSAT-EPIRB, SART, NAVTEX usw.) und ihrer Bedienung
7. Routineverkehr in englischer Sprache
8. Fehlerfreie Übersetzungen von Meldungen ins Englische und aus dem Englischen
9. Bewerber für das Long Range Certificate müssen darüber hinaus die fehlerfreie Bedienung von DSC-Codierern und Sprechfunkgeräten für Grenzwellen und Kurz- wellen nachweisen und INMARSAT-Telex-Geräte bedienen können.

Die Furcht vieler Kandidaten vor der englischen Sprache ist dabei ziemlich unbegründet. Stehende Wendungen und Formulierungen ermöglichen ein Bestehen des SRC auch Menschen, die bisher keine Erfahrung mit der englischen Sprache haben.